In den vergangenen Wochen haben die Fernleitungsnetzbetreiber, aufbauend auf dem Planungsstand vom 12.7.2023, intensiv die finale Modellierung und Optimierung des Wasserstoff-Kernnetzes vorangetrieben. Der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konnte so heute (15.11.2023) ein Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz überreicht werden. Dazu wurde eine Pressemitteilung der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas e.V.) veröffentlicht:
Der nächste große Schritt zum Wasserstoff-Kernnetz Der FNB Gas e.V. hat heute der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz übermittelt. „Damit ist der nächste Meilenstein für die Realisierung des Kernnetzes erreicht.“, betont Barbara Fischer, FNB Gas Geschäftsführerin. Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben in den vergangenen Wochen mit Hochdruck an der finalen Modellierung und Optimierung gearbeitet. Die Gesamtlänge des optimierten Kernnetzes beträgt rund 9.700 km. Davon entfallen 710 km auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die den FNB im Rahmen der Gelegenheit zur Stellungnahme zum ersten Planungsstand bis zum 28.7. zugegangen sind. Das Kernnetz besteht zum überwiegenden Teil aus umgestellten Erdgasleitungen (ca. 60%). Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Mrd. €. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten betragen rund 100 GW bzw. 87 GW. “Der Entwurf des Kernnetzes erfüllt damit die in der EnWG-Novelle zum Wasserstoff-Kernnetz verankerten Ziele eines deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes bis zum Zieljahr 2032. Damit setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa.“, so Fischer weiter. Mit der Vorlage des Antragsentwurfes beginnt auch die erste Konsultation des Kernnetzentwurfes durch die Bundesnetzagentur: bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle zum Wasserstoff-Kernnetz (§§ 28o – 28s) werden die Netzbetreiber voraussichtlich im ersten Quartal 2024 den finalen gemeinsamen Antrag offiziell vorlegen, der dann durch die Bundesnetzagentur nochmals konsultiert, geprüft und genehmigt wird. Die FNB haben das klare Ziel, im kommenden Jahr mit dem Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes zu beginnen. Dafür werden die FNB bei Ihren Shareholdern für die notwendigen Investitionen werben. Die rechtliche Verankerung eines kapitalmarktfähigen Finanzierungsmodells ist die Voraussetzung für die Vorlage des gemeinsamen Antrags der FNB und damit die zügige Umsetzung des Kernnetzes.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Downloads finden Sie auf der Website des FNB Gas e.V..